Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Preise und Bezahlung

Den Preis entnehmen Sie dem Programm. Die Reise-Tour kann unabhängig von der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden, wenn die verbleibenden Teilnehmer die ungedeckten Mehrkosten übernehmen. Preisänderung Vorbehalten.

2. Anmeldung

Anmeldeschluss gemäss Ausschreibung.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer nach Anmeldung bis 7 Tage vor dem Angebotsbeginn vom Vertrag zurück, hat er eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des Preises zu entrichten.
Tritt der Teilnehmer 7 oder weniger Tage vor Angebotsbeginn zurück ist 100% des Pauschalpreises zu bezahlen.
Kann der Teilnehmer nur in beschränktem Umfang teilnehmen, erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung. Wir empfehlen allen Kunden den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt die Tour abzusagen.

5. Risiken und Sicherheitsmassnahmen

Die Gruppen werden von qualifizierten UIAGM Bergführern / Tourenleiter begleitet um das Restrisiko so klein wie möglich zu halten. Da die Touren in freier Natur und in ungesicherten Gebieten stattfinden, sind die Reisegruppen den Naturgewalten unterworfen und deshalb ist es unabdingbar, dass alle Teilnehmer sich verpflichten, den Anweisungen der Bergführer Folge zu leisten. Der Bergführer bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit, die jedoch wegen der besonderen Gefahren im Gebirge nie eine absolute Sicherheit ist. Mit der Anmeldung anerkennen Sie ausdrücklich diese Gefahren und bestätigen, dass ein hinreichender Versicherungsschutz besteht. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Schadenersatzansprüche gegenüber dem ZSSV und seinen Bergführern sind ausgeschlossen.

6. Versicherung

Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er über einen genügenden Versicherungsschutz verfügt. Neben einer umfassenden und auch für diese Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherungsschutz (mit Einschluss von Hochgebirgsrisiko. Bergungs- und Rettungskosten), ist eine Reiseannullierungs- und Einzelrückreisekostenversicherung empfehlenswert. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird empfohlen der schweizerischen Rettungsflugwacht als Gönner beizutreten.